AGB für Coaching / Buchungbedingungen
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von Axel Hombach (im Folgenden „Anbieter“) im Bereich Hypnose-Sitzungen, Coaching-Leistungen und Beratungen.
Die Leistungen des Anbieters erfolgen außerhalb der Heilkunde. Es werden keine Diagnosen gestellt, keine Krankheiten behandelt und keine Heilversprechen abgegeben. Sämtliche Leistungen stellen keine therapeutische oder heilkundliche Behandlung dar.
Der Begriff „Hypnose“ bezeichnet im Rahmen dieser AGB eine vom Anbieter eingesetzte Methode. Coaching- und Beratungsleistungen können – je nach Anliegen und Vereinbarung – Elemente der Hypnosearbeit enthalten, können jedoch auch vollständig ohne Hypnose erfolgen.
Alle Angebote und Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, z.B. in der Termin- oder Buchungsbestätigung.
Begriffsbestimmungen
Praxistage im Sinne dieser AGB sind Montag bis Freitag. Samstage, Sonntage sowie gesetzliche Feiertage gelten nicht als Praxistage.
§2 Angebot und Leistungsabgrenzung
Die Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Preisangaben stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Gegenstand des jeweiligen Angebots ist ausschließlich die vereinbarte Tätigkeit bzw. Dienstleistung. Ein bestimmter Erfolg oder ein konkretes Ergebnis wird nicht geschuldet und nicht garantiert.
Der Anbieter unterstützt den Klienten bei der Analyse seiner aktuellen Situation, bei der Klärung persönlicher Ziele sowie bei der Entwicklung individueller Veränderungsansätze. Die Verantwortung für Entscheidungen, Umsetzung und Ergebnisse liegt beim Klienten selbst.
§3 Terminvereinbarung und Vertragsschluss
3.1 Art der Terminvereinbarung
Termine für Hypnose-, Coaching- und Beratungsleistungen werden telefonisch oder schriftlich vereinbart.
3.2 Verbindlichkeit von Terminen
Terminvereinbarungen sind verbindlich. Vereinbarte Termine werden vom Anbieter exklusiv für den jeweiligen Klienten reserviert.
3.3 Vertragsschluss
Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, sobald der Klient eine schriftliche Terminbestätigung per E-Mail erhält.
Maßgeblich für Inhalt und Umfang der Vereinbarung ist die Terminbestätigung.
3.4 E-Mail-Kommunikation / Zugang
Der Klient ist verpflichtet, bei der Terminvereinbarung eine korrekte und erreichbare E-Mail-Adresse anzugeben.
Der Klient hat sicherzustellen, dass E-Mails des Anbieters vollständig empfangen und gelesen werden können (z. B. durch Prüfung des Spam-Ordners oder geeignete Einstellungen des E-Mail-Programms bzw. der genutzten App).
3.5 Zugang der Terminbestätigung (Zugangsfiktion)
Geht dem Klienten die Terminbestätigung nicht zu, ist er verpflichtet, den Anbieter unverzüglich darüber zu informieren.
Erfolgt innerhalb von drei Praxistagen nach der Terminvereinbarung keine telefonische oder schriftliche Rückmeldung über den Nichterhalt der Terminbestätigung, gilt diese als zugegangen.
3.6 Einbeziehung der AGB
Die zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages.
Die AGB sind auf der Website des Anbieters einsehbar und werden dem Klienten mit der Terminbestätigung per E-Mail zur Verfügung gestellt.
§ 4 Durchführung der Sitzungen
4.1 Ort und Form der Sitzungen
Hypnose-Sitzungen finden ausschließlich in Präsenz statt, an einem vom Anbieter bestimmten Ort, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Coaching- und Beratungsleistungen können – je nach Vereinbarung – auch telefonisch oder online erbracht werden.
4.2 Art und Ablauf der Sitzungen
Die Durchführung der Sitzungen erfolgt entsprechend der in der Terminbestätigung vereinbarten Art, Dauer und Ausgestaltung.
Die Sitzungen stellen eine individuelle, prozessorientierte Zusammenarbeit dar. Je nach Anliegen, Verlauf und aktueller Situation des Klienten können sie unterschiedliche Anteile von Beratung, Coaching und Hypnose enthalten.
Es besteht kein Anspruch auf den Einsatz bestimmter Methoden oder auf die Durchführung einer formellen Hypnose in jeder Sitzung. Eine Sitzung gilt auch dann als vertragsgemäß erbracht, wenn keine formelle Hypnose durchgeführt wird.
Der Anbieter ist berechtigt, den Ablauf und die inhaltliche Gestaltung der Sitzung im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs fachlich angemessen und situationsbezogen zu bestimmen.
4.3 Grundlegende Mitwirkungspflichten des Klienten
Der Klient ist verpflichtet, pünktlich zum vereinbarten Termin zu erscheinen und in einem Zustand, der eine sachgerechte Durchführung der Sitzung ermöglicht, an der Sitzung teilzunehmen.
Eine verspätete Ankunft des Klienten berechtigt nicht zur Verlängerung der vereinbarten Sitzungsdauer.
Weitergehende Mitwirkungspflichten, insbesondere inhaltlicher oder verhaltensbezogener Art, ergeben sich aus §10 dieser AGB.
4.4 Verspätung und Nichterscheinen
Erscheint der Klient verspätet zu einer Sitzung, kann diese – soweit möglich – innerhalb der ursprünglich vereinbarten Zeit durchgeführt werden.
Ab einer Verspätung von mehr als 15 Minuten ohne vorherige Benachrichtigung gilt dies als Nichterscheinen (No-Show).
4.5 Abbruch oder Nichtdurchführung der Sitzung
Der Anbieter ist berechtigt, eine Sitzung abzubrechen oder nicht durchzuführen, wenn
- der Klient erheblich gegen seine Mitwirkungspflichten verstößt,
- erkennbare Umstände vorliegen, die eine sachgerechte oder sichere Durchführung der Sitzung nicht ermöglichen,
- der Klient Symptome zeigt, die auf eine akute gesundheitliche Beeinträchtigung oder ein erhöhtes Infektionsrisiko hindeuten.
In diesen Fällen bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt.
§5 Änderungen, Terminverschiebungen und Terminabsagen
Als „voller vereinbarter Sitzungspreis“ gilt der für die jeweilige Sitzung vereinbarte Pauschalpreis, unabhängig von der ursprünglich geplanten oder tatsächlich in Anspruch genommenen Dauer.
5.1 Grundsatz der Verbindlichkeit
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Der Anbieter reserviert den vereinbarten Termin exklusiv für den jeweiligen Klienten.
5.2 Kostenfreie Terminverschiebung
Eine einmalige kostenfreie Terminverschiebung ist bis spätestens 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin möglich.
Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang der Mitteilung beim Anbieter unter Berücksichtigung der Regelung zur Eingangszeit gemäß diesem § 5.
5.3 Terminverschiebungen innerhalb von 7 Tagen vor Termin
Bei Terminverschiebungen innerhalb von 7 Kalendertagen vor dem vereinbarten Termin wird der volle vereinbarte Sitzungspreis fällig.
Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht in diesem Fall nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird oder eine Erkrankung gemäß der Regelung unter „Krankheit“ vorliegt.
Maßgeblich für die Fristberechnung ist stets der ursprünglich vereinbarte Termin. Eine Terminverschiebung führt nicht zu einer neuen kostenfreien Stornierungsfrist.
5.4 Terminabsagen
Terminabsagen sind bis spätestens 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich.
Bei Terminabsagen innerhalb von 7 Kalendertagen vor dem Termin wird der volle vereinbarte Sitzungspreis als Ausfallhonorar fällig.
5.5 Absagen am Termintag oder Nichterscheinen
Bei Absagen am Tag des Termins oder bei Nichterscheinen (No-Show) wird der volle vereinbarte Sitzungspreis fällig.
5.6 Form der Terminänderung
Terminverschiebungen und Terminabsagen müssen zur Fristwahrung schriftlich per E-Mail an die für die Terminbestätigung genutzte E-Mail-Adresse erfolgen.
Andere Kommunikationswege sind nicht fristwahrend.
Unabhängig hiervon kann der Anbieter telefonische Mitteilungen des Klienten entgegennehmen. Eine fristwahrende Wirkung tritt hierdurch jedoch erst mit dem dokumentierten Eingang einer entsprechenden E-Mail beim Anbieter ein.
5.7 Eingangszeit
Mitteilungen zu Terminverschiebungen oder Terminabsagen, die an Werktagen nach 18:00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen eingehen, gelten als am folgenden Praxistag eingegangen.
Für die Wahrung von Fristen ist ausschließlich der Zeitpunkt des Eingangs beim Anbieter maßgeblich.
5.8 Krankheit
Im Falle einer akuten Erkrankung des Klienten ist dieser verpflichtet, den Anbieter unverzüglich vor dem Termin zu informieren.
Gegen Vorlage einer ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass dem Klienten aus gesundheitlichen Gründen die Teilnahme an der Sitzung zum Terminzeitpunkt nicht zumutbar war, wird einmalig ein kostenfreier Ersatztermin angeboten.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung allein gilt hierfür nicht als ausreichend.
Wird keine entsprechende Bescheinigung vorgelegt, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.
Die ärztliche Bescheinigung ist spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach dem ursprünglich vereinbarten Termin vorzulegen.
Die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung dient ausschließlich der einheitlichen und fairen Anwendung dieser Regelung und stellt keine Infragestellung der Angaben des Klienten dar.
5.9 Abbruch der Sitzung
Bricht der Klient eine begonnene Sitzung vorzeitig ab oder ist die Durchführung aus Gründen, die der Klient zu vertreten hat (insbesondere verspätetes Erscheinen, mangelnde Mitwirkung, offensichtliche gesundheitliche Beeinträchtigung, die einer ordnungsgemäßen Durchführung der Sitzung entgegensteht oder Störung des Sitzungsablaufs), nicht möglich, bleibt der volle Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.
5.10 Absage oder Verschiebung durch den Anbieter
Ist der Anbieter aus wichtigem Grund (insbesondere Krankheit, höhere Gewalt oder unvorhersehbare organisatorische Gründe) gehindert, einen vereinbarten Termin wahrzunehmen, ist er berechtigt, den Termin kurzfristig abzusagen oder zu verschieben.
In diesem Fall wird dem Klienten unverzüglich ein Ersatztermin angeboten.
Bereits geleistete Zahlungen werden auf den Ersatztermin angerechnet.
Die Information des Klienten erfolgt in der Regel telefonisch oder per E-Mail.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz oder Ersatz von Aufwendungen (z.B. Anfahrt, Verdienstausfall), sind ausgeschlossen, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Anbieters vorliegt.
§ 6 Paketangebote
6.1 Gegenstand und wirtschaftliche Einheit
Paketangebote bestehen aus mehreren Sitzungen, die eine wirtschaftliche und inhaltliche Einheit bilden.
Der Paketpreis stellt einen vergünstigten Gesamtpreis dar, der unter dem additiven Einzelpreis der enthaltenen Sitzungen liegt und ist nicht auf einzelne Sitzungen aufteilbar.
6.2 Stornierung vor Beginn des Pakets
Paketangebote können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ersten vereinbarten Sitzungstermin kostenfrei storniert werden.
Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang der Stornierung beim Anbieter unter Berücksichtigung der Regelung zur Eingangszeit gemäß § 5.
Bei Stornierung innerhalb von 7 Kalendertagen vor dem ersten Termin wird der volle Paketpreis als Ausfallhonorar fällig.
6.3 Beginn des Pakets
Das Paket gilt mit Durchführung der ersten Sitzung als begonnen.
6.4 Abbruch oder Nichtinanspruchnahme durch den Klienten
Ein Abbruch des Pakets nach Beginn, gleich aus welchem Grund, soweit gesetzlich zulässig, berechtigt nicht zu einer (anteiligen) Rückerstattung des Paketpreises.
Nicht wahrgenommene Sitzungen verfallen ersatzlos.
6.5 Upgrade von Einzelterminen auf Pakete
Ein Upgrade von einer Einzelsitzung auf ein Paketangebot ist ausschließlich unmittelbar im Anschluss an die erste Sitzung möglich.
Das Upgrade erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung zwischen Anbieter und Klient.
Bereits durchgeführte Sitzungen werden auf den Paketpreis angerechnet, sofern das Upgrade unmittelbar nach der ersten Sitzung vereinbart wird.
Ein Upgrade nach Verlassen der Praxis oder nach zeitlichem Abstand zur ersten Sitzung ist ausgeschlossen.
6.6 Laufzeit und zeitliche Begrenzung von Paketen
Paketangebote sind innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum der ersten Sitzung vollständig in Anspruch zu nehmen.
Der Klient ist selbst verantwortlich für die rechtzeitige Terminvereinbarung innerhalb der Laufzeit.
Nach Ablauf dieser Frist verfallen nicht genutzte Sitzungen ersatzlos.
Eine Verlängerung der Laufzeit bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung und erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen.
6.7 Krankheit
Im Falle einer nachgewiesenen Erkrankung gelten die Regelungen gemäß § 5 („Krankheit“) entsprechend.
Ein kostenfreier Ersatztermin bei Krankheit führt nicht zu einer Verlängerung der Paketlaufzeit, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird.
Ein Anspruch auf Rückerstattung des Paketpreises besteht auch in diesem Fall nicht.
6.8 Beendigung des Paketvertrags durch den Anbieter
Der Anbieter ist berechtigt, ein begonnenes Paket aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu beenden, wenn eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar ist.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- wiederholter Störung des Sitzungsablaufs
- mangelnder Mitwirkungsbereitschaft
- respektlosem oder grenzüberschreitendem Verhalten
- erheblichen Vertrauensstörungen
- oder sonstigem Verhalten, das eine sachgerechte Durchführung der Sitzungen unmöglich macht
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Paketpreises oder auf anteilige Vergütung nicht in Anspruch genommener Sitzungen, insbesondere soweit die Beendigung auf einem Verhalten des Klienten beruht, das dieser zu vertreten hat.
Der Anbieter kann im Einzelfall freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine anteilige Rückerstattung oder Kulanzlösung anbieten. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
6.9 Verhältnis zu § 5 (Terminabsagen, Abbruch und Vergütung)
Die Regelungen zu Terminabsagen, Abbruch der Sitzung, Nichterscheinen und Vergütung gemäß § 5 bleiben von den Bestimmungen dieses § 6 unberührt und gelten ergänzend, soweit in § 6 keine ausdrücklich abweichende Regelung getroffen wurde.
§ 7 Besondere Leistungsformen
7.1 Online-Coaching und Online-Beratung
Online-Coaching und Online-Beratungen können nach individueller Vereinbarung angeboten werden.
Hypnose-Sitzungen werden ausschließlich in Präsenz durchgeführt und sind nicht Gegenstand von Online-Leistungen.
Online-Coaching und Online-Beratung entsprechen inhaltlich den Leistungen in Präsenz. Es gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen zu Terminvereinbarung, Verbindlichkeit, Terminabsagen und Vergütung, soweit in diesem Paragraphen nichts Abweichendes geregelt ist.
7.1.1 Technische Voraussetzungen und Verantwortung
Der Klient ist dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen für die Durchführung der Online-Sitzung sicherzustellen (insbesondere stabile Internetverbindung, geeignete Hard- und Software sowie eine störungsfreie Umgebung).
Technische Störungen oder Unterbrechungen, die aus dem Verantwortungsbereich des Klienten stammen, entbinden diesen nicht von der Zahlungspflicht.
7.1.2 Verbindungsunterbrechungen
Kommt es während einer Online-Sitzung zu einer Verbindungsunterbrechung, gilt folgende Regelung:
7.1.2.1 Unterbrechung auf Seiten des Klienten
Der Anbieter wartet bis zu 15 Minuten auf die Wiederherstellung der Verbindung.
Gelingt die Wiederherstellung innerhalb dieser Zeit, wird die Sitzung ohne Verlängerung innerhalb des ursprünglich vereinbarten Zeitrahmens fortgeführt.
Gelingt die Wiederherstellung nicht, gilt die Sitzung als abgebrochen; der volle vereinbarte Sitzungspreis bleibt fällig.
7.1.2.2 Unterbrechung auf Seiten des Anbieters
Der Klient wartet bis zu 15 Minuten auf die Wiederherstellung der Verbindung.
Gelingt die Wiederherstellung nicht, wird dem Klienten einmalig eine kostenfreie Ersatzsitzung im Umfang der nicht erbrachten Restzeit angeboten.
Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
7.2 Telefonberatung
Telefonische Beratungen werden ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung durchgeführt.
Die Abrechnung erfolgt minutengenau auf Basis des vereinbarten Minutenpreises.
Die Mindestdauer einer Telefonberatung beträgt 15 Minuten.
Beginn und Ende der Telefonberatung werden durch den Anbieter festgelegt. Maßgeblich ist die vom Anbieter dokumentierte Gesprächsdauer.
Telefonische Beratungen können mit ausdrücklichem Einverständnis des Klienten aufgezeichnet werden.
Die Aufzeichnung dient ausschließlich der Dokumentation und der nachvollziehbaren Abrechnung der Gesprächsdauer.
§ 8 Hypnose-Aufnahmen (MP3 / Audioaufnahmen)
8.1 Grundsatz
Der Anbieter erstellt individuelle Hypnose-Aufnahmen ausschließlich im Rahmen persönlicher Sitzungen, sofern dies Bestandteil der jeweiligen Sitzung ist oder vom Klienten zusätzlich beauftragt wurde.
Ein Anspruch auf Erstellung einer Hypnose-Aufnahme besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde oder sich aus dem jeweiligen Sitzungsangebot ergibt.
8.2 Bestandteil von Sitzungen
Sofern im jeweiligen Sitzungsangebot vorgesehen, werden in der Erst- und/oder Zweitsitzung Hypnose-Aufnahmen erstellt.
Die Aufnahmen erfolgen ausschließlich während der Sitzung und beziehen sich auf die in der Hypnosearbeit eingesetzten Hypnoseanteile, nicht auf die gesamte Sitzung.
Es besteht kein Anspruch darauf, dass in jeder Sitzung eine Hypnose-Aufnahme erstellt wird.
Insbesondere kann eine Aufnahme entfallen, wenn der Sitzungsverlauf, der zeitliche Rahmen oder die inhaltliche Ausrichtung der Sitzung dies nicht sinnvoll zulassen.
8.3 Zusätzlich beauftragte Hypnose-Aufnahmen
Der Klient kann zusätzlich individuelle Hypnose-Aufnahmen beauftragen, die im Rahmen einer persönlichen Sitzung aufgenommen werden.
Mit der Beauftragung entsteht eine verbindliche Zahlungspflicht.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da es sich um eine individuell auf den Klienten zugeschnittene Leistung handelt (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
8.4 Technische Durchführung und Leistungsumfang
Die Hypnose-Aufnahme gilt als vertragsgemäß erbracht, sobald dem Klienten eine technisch nutzbare und verwertbare Audioaufnahme zur Verfügung gestellt wird.
Es bestehen keine Qualitäts- oder Ergebnisgarantien.
Insbesondere besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Klangästhetik, Studioqualität oder technische Ausgestaltung, sofern die Aufnahme funktional nutzbar ist.
Eine leichte Nachbearbeitung (z. B. Entfernung von Störgeräuschen oder Rauschen in angemessenem Umfang) ist im vereinbarten Preis enthalten.
Weitergehende oder zeitintensive Nachbearbeitungen können auf Wunsch des Klienten zusätzlich beauftragt werden.
Die Vergütung hierfür erfolgt in Anlehnung an den Stundensatz der Telefonberatung, mindestens jedoch in Höhe des dreifachen Zeitumfangs der ursprünglichen Aufnahme.
8.5 Dateiformate und Ausgabe
Hypnose-Aufnahmen werden dem Klienten standardmäßig im Format MP3 oder AAC zur Verfügung gestellt.
Die Bereitstellung hochauflösender Audioformate (z. B. 24-bit WAV) erfolgt ausschließlich auf gesonderte Beauftragung und gegen zusätzliche Vergütung.
Die Kosten orientieren sich am Stundensatz der Telefonberatung.
8.6 Technische Störungen
Kann eine beauftragte Hypnose-Aufnahme aus technischen Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat, nicht erstellt werden, wird einmalig ein kostenfreier Ersatztermin ausschließlich zur erneuten Aufnahme angeboten.
Liegt eine technisch nutzbare Aufnahme vor, besteht kein Anspruch auf Wiederholung der Aufnahme, auch wenn diese nicht mit dem primär vorgesehenen Aufnahmegerät erstellt wurde (z. B. Nutzung einer Backup-Aufnahme).
8.7 Archivierung und Ersatzbereitstellung
Der Anbieter bewahrt Hypnose-Aufnahmen ohne zeitliche Begrenzung auf.
Dies dient der Dokumentation der erbrachten Leistung sowie der Möglichkeit, dem Klienten bei Verlust der Datei (z. B. Gerätewechsel) erneut eine Kopie zur Verfügung zu stellen.
Ein Anspruch auf Herausgabe der Aufnahme in einem anderen als dem ursprünglich bereitgestellten Dateiformat besteht nicht.
§ 9 Zahlungsmodalitäten
9.1 Vergütung und Fälligkeit
Die Vergütung für die vereinbarten Leistungen richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste bzw. der individuellen Vereinbarung.
Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, ist die Vergütung mit Durchführung der Sitzung fällig.
Bei Paketangeboten ist die Vergütung nach Durchführung der ersten Sitzung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
9.2 Zahlungsarten
Die Zahlung kann erfolgen durch:
- Barzahlung
- Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto
Die Barzahlung erfolgt unmittelbar im Anschluss an die Sitzung.
Ein Anspruch auf bestimmte Zahlungsarten besteht nicht.
Kartenzahlung wird nicht angeboten.
9.3 Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel nach der Sitzung bzw. bei Paketangeboten nach der ersten Sitzung.
Bei Barzahlung wird die Rechnung mit dem Vermerk „Betrag dankend erhalten“ nachträglich ausgestellt und elektronisch übermittelt.
9.4 Vorauszahlung
Der Anbieter behält sich vor, im Einzelfall eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen, insbesondere bei:
- Paketangeboten
- wiederholten Terminverschiebungen oder Zahlungsausfällen
- besonderen organisatorischen Aufwänden
Ein Anspruch auf Durchführung der Leistung besteht erst nach vollständigem Zahlungseingang.
9.5 Ratenzahlung
Eine Ratenzahlung ist nicht geschuldet und erfolgt ausschließlich nach individueller Vereinbarung.
Ein Anspruch auf Ratenzahlung besteht nicht.
Wird eine Ratenzahlung vereinbart, kann der Anbieter zur Abgeltung des zusätzlichen Verwaltungs- und Ausfallaufwands einen angemessenen pauschalen Aufschlag verlangen, der sich an Umfang, Laufzeit und Anzahl der Raten orientiert.
Die konkrete Ausgestaltung der Ratenzahlung (Höhe, Anzahl, Fälligkeit, Aufschlag) wird individuell vereinbart und ist verbindlich.
Kommt der Klient mit einer Rate in Verzug, wird der gesamte noch offene Betrag sofort fällig.
9.6 Zahlungsverzug
Gerät der Klient in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt,
- weitere Leistungen, auch bereits vereinbarte Termine, bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zurückzuhalten
- offene Beträge anzumahnen
- gesetzliche Verzugszinsen und Mahnkosten geltend zu machen
Bei wiederholtem Zahlungsverzug kann der Anbieter die weitere Zusammenarbeit verweigern.
Die Zurückhaltung weiterer Leistungen lässt den Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt.
9.7 Zusammenhang mit Terminabsagen und Paketen
Die Regelungen zu Ausfallhonoraren, Terminabsagen, Abbruch der Sitzung, Nichterscheinen sowie Paketangeboten gemäß § 5 und § 6 bleiben unberührt und gelten ergänzend.
§ 10 Eigenverantwortung, Mitwirkungspflichten und Haftungsabgrenzung
10.1 Eigenverantwortung des Klienten / Kein Erfolg geschuldet
Die Wirksamkeit von Hypnose-, Coaching- oder Beratungsleistungen hängt wesentlich von der inneren Bereitschaft, der Mitwirkung und der eigenverantwortlichen Umsetzung durch den Klienten ab.
Eine fehlende, ausbleibende oder später als unzureichend empfundene Wirkung begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung, Minderung oder Schadensersatz.
Eine nachträgliche subjektive Neubewertung des eigenen Erlebens oder Empfindens stellt keinen Mangel der Leistung dar.
10.2 Mitwirkungspflichten des Klienten
Der Klient ist verpflichtet:
- wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben zu allen für die Zusammenarbeit relevanten Umständen zu machen,
- den Anbieter unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, über Änderungen solcher Umstände zu informieren,
- vereinbarte Sitzungen vorbereitet, pünktlich und in einem arbeitsfähigen Zustand wahrzunehmen,
- Störungen des Sitzungsablaufs zu unterlassen,
- die vereinbarten Inhalte eigenverantwortlich umzusetzen, soweit dies Bestandteil der Zusammenarbeit ist.
Zu den vereinbarten Inhalten können – je nach individueller Absprache – insbesondere auch Übungen oder Aufgaben zwischen den Sitzungen gehören, wie etwa das regelmäßige Anhören bereitgestellter individueller Hypnoseaufnahmen oder andere ausdrücklich vereinbarte Maßnahmen.
Der Klient ist ferner verpflichtet, alles zu unterlassen, was einer sachgerechten, sicheren und störungsfreien Durchführung der Sitzung entgegensteht, und die im Rahmen der Sitzung erteilten Hinweise und Anweisungen zu beachten, soweit diese der ordnungsgemäßen Durchführung dienen.
10.3 Besondere Informationspflichten des Klienten
Der Klient ist verpflichtet, den Anbieter unaufgefordert darüber zu informieren,
- ob er sich derzeit in psychotherapeutischer oder psychiatrischer Behandlung befindet,
- ob er Psychopharmaka oder andere Medikamente einnimmt, die das Erleben, die Wahrnehmung oder die psychische Stabilität beeinflussen können,
- oder ob entsprechende Behandlungen oder Medikationen in der jüngeren Vergangenheit erfolgt sind.
10.4 Kein Anspruch auf bestimmte Methoden
Der Anbieter schuldet keinen bestimmten Erfolg und keine bestimmte Methode.
Insbesondere besteht kein Anspruch auf die Durchführung einer formellen Hypnose.
Die Auswahl, Gewichtung und Kombination von Beratung, Coaching und Hypnose erfolgt situationsbezogen nach fachlicher Einschätzung des Anbieters.
Eine Sitzung gilt auch dann als vertragsgemäß erbracht, wenn sie ganz oder teilweise ohne formelle Hypnose durchgeführt wird.
10.5 Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen
Unterlässt der Klient eine erforderliche Mitwirkung oder macht er unzutreffende, unvollständige oder verspätete Angaben, trägt er die daraus entstehenden Konsequenzen selbst.
Eine Haftung des Anbieters ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
10.6 Folgen mangelnder Mitwirkung / Haftungsabgrenzung
Eine eingeschränkte oder fehlende Mitwirkung des Klienten begründet keine Haftung des Anbieters.
Dies gilt insbesondere für:
- fehlenden oder ausbleibenden Erfolg,
- vorzeitigen Abbruch durch den Klienten,
- Beendigung der Zusammenarbeit aus wichtigem Grund gemäß § 6,
- Vergütungsansprüche gemäß § 5.
Die Vergütungspflicht bleibt in diesen Fällen unberührt.
10.7 Abbruch der Sitzung aus Gründen des Klienten
Verstößt der Klient gegen seine Mitwirkungs- oder Informationspflichten oder ist eine sachgerechte Durchführung der Sitzung aus Gründen, die der Klient zu vertreten hat, nicht oder nicht mehr möglich, ist der Anbieter berechtigt, die Sitzung abzubrechen.
In diesem Fall gilt die Sitzung als vertragsgemäß erbracht; ein Anspruch auf Rückerstattung, Minderung oder Wiederholung der Sitzung besteht nicht.
§ 11 Widerrufsbelehrung
11.1 Ausschluss des Widerrufsrechts für Unternehmer
Ein Widerrufsrecht besteht nicht für Klienten, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.
11.2 Widerrufsrecht für Verbraucher
Ist der Klient Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, steht ihm nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
Der Klient hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Klient die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Der Widerruf ist zu richten an:
Axel Hombach
Lübecker Str. 6, 50668 Köln
E-Mail: info@hombach-hypnose.de
11.3 Folgen des Widerrufs
Wenn der Klient diesen Vertrag widerruft, hat der Anbieter alle Zahlungen, die er vom Klienten erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf beim Anbieter eingegangen ist.
Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der Klient bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
11.4 Beginn der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist
Verlangt der Klient ausdrücklich, dass der Anbieter mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und widerruft der Klient den Vertrag anschließend, so hat der Klient dem Anbieter einen angemessenen Betrag zu zahlen.
Dieser Betrag entspricht dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Leistungen.
11.5 Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn
- der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und
- mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Klient ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
- der Klient seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
11.6 Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es per E-Mail an: info@hombach-hypnose.de.
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
- Bestellt am / Datum der Terminvereinbarung
- Name des Verbrauchers
- Anschrift des Verbrauchers
- Datum
§ 12 Haftungsbegrenzung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftungsregelungen dieses § 12 gelten ergänzend zu den Regelungen zur Eigenverantwortung und Mitwirkung des Klienten gemäß § 10.
§ 13 Schlussbestimmungen
13.1 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2 Gerichtsstand
Sofern der Klient Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters.
13.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.